Es ist nicht immer notwendig, alles bei sich abgespeichert zu haben. Jedoch ist es hilfreich, wenn die Möglichkeiten, wo die Informationen abgerufen werden können, bekannt sind. Unsere Serviceseite gibt Ihnen einen raschen Zugang zu Formularen, Online-Berechnungen und Links.
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lohn- und Einkommensteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorien: Info-Corner , Checklisten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte!) Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 wird die zweite Tarifstufe der Lohnsteuer von 35% auf 30% (ab Juli 2022) und dritte Tarifstufe von 42% auf 40% (ab Juli 2023) gesenkt. Aus diesem Grund wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5% für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41% für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt die volle Senkung von 35% auf 30% Prozent und von 42% auf 40%. (Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde zuvor der Steuersatz für die erste Tarifstufe von 25% auf 20% ab dem Jahr 2020 gesenkt.) Die Einkommensteuer (Steuersatz) beträgt wie folgt:
Berechnung der Einkommensteuer des Jahres 2022 nach der Praktikerformel
Berechnung der Einkommensteuer der Jahre 2020 und 2021 nach der Praktikerformel
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Insieme Steuerberatung GmbH | Klienten-Info |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen |