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Januar 2023 |
Kurz-Info: Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Land- und Forstwirtschaft ab 2023 |
Die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen gem. Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 sind wie folgt und erstmals für die Veranlagung 2023 angehoben worden:
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