Beate Paulischin
Datenschutzerklärung Kontakt | Impressum
Ãœber uns Beate Paulischin BILD AKTUELLES
Team
AKTUELLES
Leistungen
Service

Artikel zum Thema: Gastronomie



zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
März 2022
Kurz-Info: Corona-Kurzarbeit läuft mit Ende März 2022 aus
Kategorien: Klienten-Info
 

Aufgrund der Erholung des heimischen Arbeitsmarktes läuft die Corona-Kurzarbeit für besonders betroffene Betriebe mit Ende März 2022 aus. Für solche Unternehmen war sogar ein 100-prozentiger Kostenersatz möglich. Die Maximaldauer der Inanspruchnahme der regulären Kurzarbeit wird um zwei Monate verlängert (von 24 auf 26 Monate).

Demnach können Betriebe, welche seit Beginn der COVID-19-Krise die Corona-Kurzarbeit in Anspruch genommen haben, bis Ende Mai in die reguläre Kurzarbeit wechseln - diese ist mit Ende Juni 2022 befristet. Die Verlängerung um zwei Monate soll zu Planungssicherheit beitragen, da viele Betriebe (z.B. aus den Bereichen Nachtgastronomie, Veranstaltungen, Flugverkehr und Stadthotellerie) aufgrund der Delta- und Omikron-Welle nicht so rasch wie geplant endgültig aus der Kurzarbeit aussteigen können. Die reguläre Kurzarbeit sieht einen Abschlag von 15 % im Vergleich zur Corona-Kurzarbeit vor. Unabhängig davon, ob Corona-Kurzarbeit oder reguläre Kurzarbeit in Anspruch genommen wird, erhalten die Arbeitnehmer während der Kurzarbeit jeweils 80 bis 90 % ihres Gehalts.

Bild: © Adobe Stock - Zerbor


Verwandte Themen:
Kurzarbeit | Corona-Kurzarbeit | Arbeitnehmer | COVID-19 | Coronavirus

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Insieme Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

„Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst du das Unmögliche.“
(Franziskus von Assisi)